Artikel: "§ 89b HGB analog"
30/06/2026
Der Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers
Gemäß § 89b Abs. 1 HGB kann der Handelsvertreter unter bestimmten Voraussetzungen von dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen angemessenen Ausgleich für zukünftig entgehende Pr...
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